Statuten


Statuten Scooter Club Rickenbach
 
 
 

1.   
Name des Vereins    
                                                 
Scooter Club Rickenbach
 

2.   
Sinn und Zweck
 
           2.1  Besteht in der Pflege der Kameradschaft und der gesellschaftlichen Beziehung
                  unter den Mitgliedern.

2.2 
 Die Einnahmen des Mitgliederbeitrages werden an der GV zu 100% ausgegeben.

2.3 
 Der Scooter Club führt keine Anlässe durch (Ausnahmen möglich)
 

3.   
Eintritt Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft steht allen offen, die gewillt sind, dem Vereinszweck nachzuleben und insbesondere den Beitrag fristgerecht zu bezahlen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung des Jahresbeitrages und gilt für das laufende Vereinsjahr.
Jahresbeitrag:              Fr. 100.00
Passivmitgliedschaft:  Fr. 150.00
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. In Zweifelsfällen kann dieser den Entscheid der GV überlassen.

4.   
Austritt
Die Mitgliedschaft erlischt bei Nichtbezahlung des Jahresbeitrages innert 60 Tagen nach erfolgter Mahnung. Falls ein Mitglied den Vereinszweck missachtet, kann es von der GV ohne Begründung ausgeschlossen werden. Eine ausserordentliche Kündigung der Mitgliedschaft kann auf Ende des Vereinsjahres unter Einhaltung einer monatlichen Kündigungsfrist jederzeit erfolgen.
 

5.   
Organe
 
Die Organe des Vereins sind:

a.      
Generalversammlung

b.      
Vorstand

6.   
Generalversammlung
Die Generalversammlung bildet das oberste Organ des Vereins. In der Regel findet sie im April oder Mai statt zur Behandlung folgender statutarischen Geschäfte:
Begrüssung
Protokoll der letzten GV
Jahresbericht des Präsidenten
Festlegung des Jahresbeitrages
Wahlen
Anträge
Verschiedenes
 
Gründungspräsident:    Theo Estermann
 Kassier:                         Karl Rogenmoser
Aktuar:                          Franz Brunner
Eine ausserordentliche Generalversammlung kann nach Notwendigkeit vom Vorstand einberufen werden oder wenn ein Fünftel der Mitglieder es verlangt. Die Einberufung der Generalversammlung hat schriftlich unter Beachtung einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Anträge sind spätestens bis 10 Tage vor der GV schriftlich an den Vorstand einzureichen.
 

7.      
Wahlen
Alle Wahlen und Abstimmungen erfordern das einfache Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmgleichheit steht dem Präsidenten der Stichentscheid zu.

8.      
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern

–      
Präsident

–      
Kassier

–      
Aktuar

9.      
Die Rechnung
Der Rechnungsabschluss wird an der GV mündlich abgegeben.

10.  
Querfinanzierung
Bei jedem Verkauf eines Scooters von Markus Zobrist an einen Kunden, der infolge dieses Verkaufs zum Mitglied wird, entfallen CHf. 30.00 in die Vereinskasse.

11.  
Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung eines einzelnen Mitgliedes ist ausgeschlossen.
 
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 16.06.2017 genehmigt.
 
 
Der Präsident:   Theo Estermann
 
Der Kassier:       Karl Rogenmoser
 
Der Aktuar:        Franz Brunner